Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher-1

Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher

21. Mai 2019

Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wissen, dass eine professionelle Praxisanleitung die Grundlage für ein gutes Ausbildungsniveau bildet.

Mit dem Programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“ stellt der Bund dafür nun finanzielle Mittel zur Qualifizierung der pädagogischen Mitarbeiter zur Verfügung. Durch den Programmbereich 2 erhalten die Personen, die in der praxisorientierten Ausbildung anleiten und dafür entsprechend ausgebildet werden sollen, eine Fördersumme von bis zu 1.000 Euro – ohne vorherige Interessensbekundung.

Die Förderung der Qualifizierung erfolgt innerhalb des Bundesprogrammes bisher in den Jahren 2019 und 2020.

Dabei ist Folgendes für die Träger zu beachten: Zuerst die Förderung beantragen, Zuwendungsbescheid erhalten und dann die Buchung der Fortbildung vornehmen. Über den Start des Antragsverfahrens wird gesondert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert.

Die <link https: www.euroakademie.de weiterbildung details veranstaltung praxisanleiter-fuer-paedagogische-fachkraefte-ea-teilzeit.html _blank>Weiterbildung zum Praxisanleiter für pädagogische Fachkräfte können Sie an verschieden Standorten der Euro Akademie absolvieren.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm unter: <link http: www.bmfsfj.de _blank für frauen und>www.bmfsfj.de

 
Hinweis zur Gender-Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text nur eine Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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