Schulgeld bis zu 5.000 Euro steuerlich absetzbar!

24. April 2009

Jahressteuergesetz 2009 bringt Steuervorteile für Eltern von Privatschülern

Eltern können mit Schulgeldzahlungen weiter ihre Steuerlast senken. Für die Abzugsfähigkeit soll künftig aber ein Höchstbetrag von 5000 Euro gelten. Das beschloss der Bundestag am 28.11.2008 mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes. Der Höchstbetrag wäre dann erst ab einer jährlichen Schulgeldzahlung in Höhe von 16.666 Euro ausgeschöpft. Die Regelung soll ebenso für Schulen im Ausland gelten und erstmals auch für berufsbildende Ergänzungsschulen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet oder auf der <link http: www.bundestag.de aktuell archiv index.html _blank>Homepage des Deutschen Bundestages.

Diese Steuervorteile sollten Sie nutzen. Informieren Sie sich auf unseren Seiten der Berufsfachschulen über unserer breites Angebotsspektrum.

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