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Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung in Leipzig

Beschreibung

Erzieherinnen und Erzieher nehmen selbstständig Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben wahr.

Der Schwerpunkt in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern liegt in der familienergänzenden, -unterstützenden oder -ersetzenden Arbeit. 

In Tageseinrichtungen für Kinder (z.B. Kindertagesstätten, Integrationsgruppen und Sondereinrichtungen) fördern sie die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ihre Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder, ihrer Familien und gesellschaftlichen Anforderungen.

In Maßnahmen der Erziehungshilfe und der Eingliederungshilfe (z.B. in Kinder- und Jugendwohnungen, in Wohngruppen für Erwachsene mit Behinderungen,) ist es vorrangiges Ziel, Selbstständigkeit zu fördern und eine befristete, familienergänzende Hilfe mit dem Ziel der Integration in die Gemeinschaft und der Reintegration in Familie, Schule und Beruf zu sichern. 

In Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. in Häusern der Jugend, Freizeit-Einrichtungen, in der Stadtjugendpflege, auf Spielplätzen, in Spielparks) gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für Kinder, Jugendliche.

Im schulischen Bereich (z.B. in Integrationsklassen, in Ganztagsschulen auch für Kinder mit Behinderungen und an Förderschulen) arbeiten sie mit Lehrern, Sozialpädagogen und therapeutischen Fachkräften zusammen und übernehmen eigenständig Aufgaben im pflegerisch-therapeutischen Bereich, in der Vorbereitung und Gestaltung von Unterricht und bei außerunterrichtlichen Vorhaben. 

Im Gesundheitswesen (z.B. Präventionszentren, Kinderkrankenhäuser, Kinderpsychiatrie) obliegt ihnen die sozialpädagogische Betreuung (z.B. Strukturierung des Tagesablaufes, Freizeitgestaltung) von Kindern im Rahmen der medizinischen Versorgung.

 

Ablauf / Besonderheiten

Die Ausbildung an der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik dauert in Vollzeitform drei Jahre.

Die Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“ ist landesrechtlich geregelt.  Die Ausbildung umfasst Lernbereiche des berufsübergreifenden Unterrichts (wie z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch und Wirtschafts- und Sozialpolitik) und des berufsbezogenen Unterrichts (gegliedert in Lernfelder).

Die Ausbildung an der Fachschule, in der Fachrichtung Sozialpädagogik befähigt Sie, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. 

Wesentliche Lernfelder sind:

  • Entwicklung beruflicher Identität und professioneller Perspektiven, 
  • Gestaltung pädagogischer Beziehungen und Begleitung von Gruppenprozessen, 
  • Mitgestaltung, Analyse und Strukturierung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, 
  • anregen und unterstützen von Bildungs- und Entwicklungsprozessen,
  • Weiterentwicklung kulturell-kreativer Kompetenzen und gezielte Arbeit mit Medien, 
  • unterstützen von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen 
  • Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen,
  • zusammenarbeiten im Team, gestalten von Kooperation im Berufsfeld und Mitwirken an der Unternehmensführung, 
  • erstellen von pädagogischen Konzeptionen und Qualitätsentwicklung sichern.

Im Interesse einer effektiven Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen und einer damit notwendigen lerngebietsübergreifenden und handlungsorientierten Unterrichtsgestaltung beinhaltet die Fachschulausbildung eine umfassende berufspraktische Ausbildung. Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt und beinhaltet integrative Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Handlungsfeldern. Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in ein Orientierungspraktikum und drei Blockpraktika. Jedes der Blockpraktika wird in nur einem Tätigkeitsfeld absolviert. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Ihr sozialpädagogisches Handeln zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen und zu gestalten sowie vertiefte Einblicke in komplexe Handlungsabläufe zu gewinnen.

Das Orientierungspraktikum im 1. Ausbildungsjahr umfasst zwei Wochen und kann in allen sozialpädagogischen Handlungsfeldern stattfinden. 

Das erste Blockpraktikum wird im ersten Jahr der Ausbildung durchgeführt und umfasst insgesamt 11 Wochen. Zur Auswahl stehen entsprechend des Gesetzes der Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SäKitaG) alle Kinderkrippen, Kindergärten, Horte sowie Integrationskindertageseinrichtungen. 

Ein zweites Blockpraktikum absolvieren Sie in Einrichtungen der Tätigkeitsfelder von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausnahme der Kindertageseinrichtungen. Dieses Blockpraktikum umfasst insgesamt 12 Wochen und findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Zur Auswahl stehen u. a. Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Wohnheime und Internate sowie Kureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. 

Ein weiteres Blockpraktikum können Sie nach individueller Interessenlage im Tätigkeitsfeld Ihrer Wahl selbstständig auswählen. Das Wahlpflichtpraktikum umfasst 14 Wochen und wird im dritten Jahr der Ausbildung absolviert. 

Für Ihre berufspraktische Ausbildung erhalten sie von den Lehrkräften der Fachschule die notwendige  Anleitung, Beratung und Reflexion in fachlichen Fragen. Des Weiteren werden Sie während Ihrer berufspraktischen Ausbildung durch eine Fachkraft der Praktikantenstelle (Praxisanleiter/in) angeleitet und ausgebildet.

Die Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“ wird mit einer staatlichen Prüfung auf der Grundlage der der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) abgeschlossen. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. 

Gegen Ende Ihres letzten Blockpraktikums Ihrer berufspraktischen Ausbildung absolvieren Sie die berufspraktische Prüfung, die Bestandteil der Abschlussprüfung ist. In der Prüfung haben Sie den Nachweis zu erbringen, dass Sie die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder oder Jugendlichen zutreffend erfassen, beschreiben und dokumentieren sowie entsprechende pädagogische Aktivitäten schriftlich planen, durchführen und reflektieren können.   

An den Euro-Schulen Leipzig (Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik) wird den Schülerinnen/Schülern im Rahmen ihrer Ausbildung "Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" die Möglichkeit geboten, die Fachhochschulreife im Bereich Sozialwesen zu erwerben. 

Die Schülerinnen und Schüler müssen an dem zusätzlichen Unterricht (Englisch und Mathematik) zum Erweb der Fachhochschulreife teilnehmen, die erforderlichen Leistungsnachweise erbringen und  erfolgreich die schriftliche und mündliche Prüfung im Fach Englisch (Prüfung der Fachoberschule) absolvieren. Bei erfolgreichem Abschluss der Fachschulausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wird ihnen dann die Fachhochschulreife zuerkannt. 

Leistungsart

Ausbildung

Abschluss

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Abschluss von

  • Ministerien

Berufliche Perspektiven

Die Erzieher-/Erzieherinnenausbildung an der Fachschule befähigt dazu, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Bereichen zu übernehmen. Staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen können in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen bei Kindern und Jugendlichen tätig sein, z.B. als selbständige Gruppenerzieherin/selbständiger Gruppenerzieher oder (bei vorliegender Eignung) Leiter/Leiterin in Kindergärten, Kindertagesstätten und Horten, Gruppenleiter/-leiterin in Kinder- und Jugendwohnheimen sowie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Weiterführende Qualifikationen

Der Erfolgreiche Abschluss berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin"/"Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen.

Der Abschluss in einem bundesweit anerkannten Sozialberuf beinhaltet sowohl die Chance als auch die Verpflichtung für vielfältige fachbezogene und weiterführende Fort- und Weiterbildungen. Folgende Angebote können Sie nutzen:

  • Spiel-/Theater- und Musikpädagogik
  • Grundlagen der Gewalt- und Suchtprävention
  • Integrationspädagogik
  • Pädagoge für Sprech- und Sprachkompetenz für Kinder
  • fachspezifische Fort- und Weiterbildungen.

Des Weiteren verfügen Sie als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“, unter Beachtung der Zugangsvoraussetzungen an Fachhoch- und Hochschulen sowie Universitäten, über beste Voraussetzungen für ein Studium in den Fachrichtungen Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Pädagogik. 

 

Zielgruppe

  • Erwachsene
  • Fach-/Abiturient/innen
  • Realschüler/innen

Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
  • eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung.

Auf die Berufstätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. 

Aufnahmeverfahren

Folgende Unterlagen sind Ihrer Bewerbung beizufügen:  

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • original beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • original beglaubigte Kopie des Abschluss- und Prüfungszeugnisses einer für den Bildungsgang förderlichen Berufsausbildung (z. B. Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in) von mindestens zweijähriger Dauer oder (alternativ)
  • original beglaubigte Kopie des Abschluss- und Prüfungszeugnisses einer anderen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährigen Berufstätigkeit (FSJ) oder (alternativ)
  • Nachweis einer erziehenden oder pflegenden beruflichen Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung

Finanzierung durch

  • Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Privatkunde
  • staatliche Finanzierungsmittel

Investieren Sie in Ihre Zukunft! Die Ausbildung in einem anerkannten Sozialfachberuf gehört zu den sichersten Bildungsanlagen der Zukunft. Neben der Ausstellung eines Schülerausweises zur Nutzung von Vergünstigungen steht Ihnen - für die gesamte Dauer der Ausbildung - die Möglichkeit der Ausbildungsförderung auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BAföG) zur Verfügung.