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Weiterbildungen Euro-Schulen Hamburg-Mitte
Beschreibung
Zu den Aufgaben von Wirtschaftsfachwirten gehört es, in Unternehmen verschiedener Branchen Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf der Analyse betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und der Lösung sich darauf ergebender Aufgabenstellungen.
Er ist nicht auf einen speziellen Wirtschaftszweig ausgerichtet, sondern berücksichtigt die Besonderheiten des Handels, der Industrie und der Dienstleistungsunternehmen in gleicher Weise.
Er ist damit Generalist und somit in allen Branchen einsetzbar.
Der Wirtschaftsfachwirt kann in allen Branchen Abläufe und Zusammenhänge erkennen, diese betriebswirtschaftlich beurteilen und umsetzen.
Er ist damit besonderes für diejenigen interessant, die eine solide und umfassende berufliche Qualifikation anstreben, sich aber nicht zu sehr spezialisieren wollen.
Ablauf / Besonderheiten
Die Veranstaltung zielt auf zwei Prüfungsteile ab. Teil 1 "Wirtschaftsbezogenen Qualifikation" umfasst 240 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, die sich folgendermaßen aufgliedern:
Lern- und Arbeitsmethodik (8 UE)
Volks- und Betriebswirtschaft (40 UE)
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen (72 UE)
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
Recht und Steuern (80 UE)
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung (40 UE)
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Der zweite Teil "Handlungsspezifische Qualifikation" umfasst 400 Unterrichtseinheiten in folgender Aufteilung:
Betriebliches Management (80 UE)
- Betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik
- Organisation- und Personalentwicklung
- Informationstechnologie und Wissensmanagement
- Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken und Entscheidungstechniken
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling (120 UE)
- Investitionsplanung und -rechnung
- Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs
- Finanzierungsarten
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Logistik (60 UE)
- Einkauf und Beschaffung
- Materialwirtschaft und Lagerhaltung
- Wertschöpfungskette
- Aspekte der Rationalisierung
- Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb (60 UE)
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit (80 UE)
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechniken
Prüfungsvorbereitung (40 UE)
Fächer / Themen
Leistungsart
Abschluss
Abschluss von
- IHK - Industrie- und Handelskammer
Zielgruppe
- Erwachsene
- Akademiker/innen
- Arbeitsuchende
- Facharbeiter/innen
- Berufsrückkehrer/innen
Zugangsvoraussetzungen
Gemäß der relevanten Verordnung ist nach §3 Abs. 1 Nr. 1 zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" zugelassen, wer entweder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungs-beruf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
vorweisen kann.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist, dass :
- eine abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen (s. o.).
- Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirt-schaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Gebühren
Finanzierung durch
- Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)




