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Einbürgerungstest
Seit dem 1. September 2008 müssen Migranten in Deutschland zur Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungstest bestehen. Dieser ist für alle Länder einheitlich geregelt. In der Einbürgerungstestverordnung werden die Details zur Durchführung des Tests geregelt.
Der Fragenkatalog zum Einbürgerungstest beinhaltet 310 Fragen. Jeder Test besteht jedoch nur aus 33 Fragen – hiervon müssen 17 Fragen richtig beantwortet werden. Sie haben für jede Frage vier Antwortmöglichkeiten, man spricht hier vom Single-Choice-Verfahren.
Sie können den Einbürgerungstest an den Euro-Schulen Euskirchen absolvieren. Die Gebühren für den Einbürgerungstest betragen 25,00 €. Den Test dürfen Sie beliebig oft wiederholen.
Die Termine für Einbürgerungstests an den Euro-Schulen Euskirchen finden Sie im Menüpunkt
Termine auf unserer Webseite.
Eine Anmeldung ist nur persönlich möglich. Bitte bringen Sie Ihren Pass mit. Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig.
Weiterführende Informationen zum Einbürgerungstest finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
www.einbuergerung.nrw.de
Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft.


