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Beschreibung

Der Integrationskurs umfasst i. d. R. einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs.

Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen Integrationskurs und Integrationskursen für spezielle Zielgruppen. Welche Spezialkurse es für welche Zielgruppe gibt, erfahren Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier. Gerne berät Sie aber auch unser Team über den für Sie passenden Integrationskurs.

 

Ablauf / Besonderheiten

Sprachkurs 

Der Sprachkurs besteht i. d. R. aus 6 Modulen mit jeweils 100 Unterrichtsstunden. Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die ersten drei Module bilden den Basissprachkurs, die letzten drei den Aufbausprachkurs. Wenn Sie bereits mit Vorkenntnissen in den Sprachkurs kommen, werden Sie gegebenenfalls in ein höheres Modul eingestuft. So wird sichergestellt, dass sich jede/r Teilnehmer/in des jeweiligen Integrationskurses in etwa auf dem gleichen Niveau befindet und die Förderung erhält, die sie oder er benötigt. Die Inhalte des Sprachkurses sind an Ihrem alltäglichen Erleben orientiert und behandeln beispielsweise Themen wie Einkaufen, Wohnen, Leben, Arbeit und Beruf. Ziel des Sprachkurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 (nach dem Gemeinsame Europäischen Referenzrahmen (GER) der Europäischen Sprachenzertifikate). 

Orientierungskurs

Der Orientierungskurs umfasst 60 Unterrichtsstunden, in denen Sie sich mit wichtigen Grundlagen zu Deutschland befassen: z. B. Demokratie, Ihre Rechte und Pflichten, (deutsche) Geschichte, Europa, Kultur, Religionen in Deutschland u. a. Zusätzlich sprechen Sie über die in Deutschland geltenden Werte und erhalten weitere wichtige Informationen über das Zusammenleben in Deutschland.

Abschlusstests 

Beide Kursteile enden jeweils mit einem Abschlusstest.

Am Ende des Sprachkurses absolvieren Sie den "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ), bei dem Sie ggf. Ihre Kenntnisse auf dem B1- oder A2-Niveau (nach den Europäischen Sprachenzertifikaten) nachweisen können. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein B1- oder A2-Zertifikat. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit, 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen, falls das Ziel B1 nicht erreicht werden sollte.

Am Ende des Orientierungskurses absolvieren Sie die Orientierungskurs-Abschlussprüfung. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Abschluss-Zertifikat.

Fächer / Themen

Sprachkurs:
- Deutsch (Ziel: Sprachniveau B1)
Orientierungskurs:
- Geschichte
- Politik
- Demokratie
- Kultur
- Religion

Leistungsart

Fortbildung

Abschluss

Zertifikat Integrationskurs (Abschluss DTZ: A2 oder B1)

Abschluss von

  • telc - The European Language Certificates

Berufliche Perspektiven

Die Beherrschung der Sprache bildet die Grundlage für jede berufliche Perspektive. Ein B1-Zertifikat bescheinigt Ihre erworbenen Sprachkenntnisse und erhöht Ihre Chancen bei potentiellen Arbeitgebern.

Weiterführende Qualifikationen

Auf der Basis der erworbenen sprachlichen Qualifikation (z. B. A2- oder B1-Niveau) können Sie auf höherem Niveau Ihre Sprachkenntnisse weiter verbessern.

Im Einzelnen sind dies die Niveaustufen B2, C1 und C2.

Eine weitere Möglichkeit besteht für die Personen, die ein Studium in Deutschland anstreben, in der so genannten DSH-Prüfung. DSH ist die Abkürzung für "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber". Eine Übersicht über die nächsten Prüfungstermine an Universitäten und Fachhochschulen in allen Bundesländern finden Sie hier.

Zielgruppe

  • Zuwanderer/innen
  • Spätaussiedler/innen
  • Ausländer/innen

Zugangsvoraussetzungen

Zulassung / Berechtigung

Wenn Sie bisher noch keine Teilnahmeberechtigung erhalten haben, müssen Sie - je nach Status - einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen. Kommen Sie zu uns - unsere Mitarbeiter prüfen sehr gerne für Sie, welchen Antrag Sie stellen müssen und füllen diesen mit Ihnen zusammen aus. 

Einstufungstest

Sobald eine Teilnahmeberechtigung vorliegt, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Das Testergebnis zeigt, über welche Sprachkenntnisse Sie bereits verfügen und ermöglicht somit eine passgenau Auswahl der Integrationskursart sowie des jeweiligen Moduls. So können wir Ihnen das optimale Angebot unterbreiten.

Finanzierung durch

  • BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Privatkunde

Grundsätzlich hat jeder Teilnehmer an einem Integrationskurs einen Eigenbeitrag in Höhe von 1,20 € (bei Anmeldung nach dem 31.07.2012, sonst 1,- €) pro Unterrichtseinheit zu leisten. Die restlichen Kosten trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Je nach Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen kann ein Teilnehmer aber auch von dem Eigenbeitrag befreit werden.

a) Ausländische Staatsangehörige

Ob ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht, hängt bei ausländischen Staatsangehörigen davon ab, wann sie ihren Aufenthaltstitel erhalten haben.

b) Spätaussiedler

Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge haben einen Anspruch auf einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind.

c) EU-Bürger

Bürger der Europäischen Union haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber zugelassen werden, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind.

d) Deutsche Staatsangehörige

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann deutsche Staatsangehörige, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, zu einem Integrationskurs zulassen.

Weiteres zu den Bestimmungen zu den einzelnen Personengruppen erfahren Sie auf der Webseite des Bundesamtes (www.bamf.de).