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Berufsausbildung und Weiterbildung in Altenburg

Beschreibung

Die Ausbildung zum Kinderpfleger/in ist ein zukunftsweisender Assistenzberuf in der Arbeit mit Säuglingen, Kindern im Vorschulalter und frühen Schulalter. Die Zukunft von Pflege- und Betreuungsaufgaben von der Kindheit bis zum hohen Alter, ist ein aktuelles und zentrales Thema unserer Gesellschaft.

Das Konzept der Berufsausbildung beruht auf einem breit angelegten einschlägigen Erstausbildungsberuf, der für sozialpflegerische und sozialpädagogische Arbeitsfelder qualifiziert. 

Als Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen regen Sie die Kreativität von Kindern an, trainieren ihre Kommunikation, fördern ihr Bewegungsbedürfnis, wecken Phantasien und üben Toleranz. 

Sie unterstützen Erzieher, Sozialpädagogen oder Eltern bei der Betreuung und Erziehung von Säuglingen sowie von Kindern im Vorschul­alter und frühen Schulalter. 

Zu Ihren Aufga­ben gehören die Anleitung zu Spiel und altersgemäßer Beschäftigung, die Pflege von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, das Werken und Musizieren mit Kindern sowie Körperpflege und die häusliche Kinderkran­kenpflege. Darüber hinaus bereiten Sie Speisen zu, pflegen die Kinderwäsche und erledigen Hausarbeiten, soweit sie im Zusammenhang mit der Erziehung und Pfle­ge von Säuglingen und Kleinkindern stehen.

Ablauf / Besonderheiten

Die Ausbildung in der Berufsfachschule Kinderpflege dauert zwei Jahre. 

Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt. Sie gliedert sich in einen Allgemeinbildenden und einen Berufsbezogenen Lernbereich, mit einer Gesamtstundenzahl von 2.400. Die Ausbildung vermittelt Ihnen insbesondere die Kompetenzen, die sich aus den Anforderungen der Tätigkeitsbereiche ergeben. Diese umfassen z. B.: 

Erzieherische Tätigkeiten, wie z. B. das Beobachten des Verhaltens einzelner Kinder und kleiner Gruppen, Erkennen von Bedürfnissen und Erfassen von Situationen, Beaufsichtigen einzelner Kinder und kleinerer Gruppen, Unterstützen sozialer Lernprozesse sowie des kindlichen Spiels.

Bildungsaufgaben, wie z. B. Bildungsprozesse initiieren und begleiten, Aktivitäten ermöglichen, die das Sprachverständnis und die Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln, Unterstützen und Anleiten beim Erwerb von Alltagstechniken, Kennen lernen unterschiedlicher Kulturen, Durchführen von Aktivitäten aus den Bereichen des musisch-kreativen Gestaltens, Schaffen von Bewegungsräumen und -anreizen. 

Pflegerische Tätigkeiten, wie z. B. Säuglingspflege, Hilfe und Unterstützung zum Selbstständigwerden, Fördern einer gesunden Körperentwicklung, Beachten und Anwenden von Hygienemaßnahmen, Pflege des kranken Kindes bei leichten Erkrankungen, Gesunderhaltung, Unfallverhütung und Erste Hilfe. 

Versorgungsaufgaben, wie z. BEinkaufen und Lagerhaltung der Lebensmittel, Zubereiten von Mahlzeiten mit Einbeziehung der Kinder, Unterstützen beim Essen, Auswahl und Pflege geeigneter Kleidung, im Zusammenhang mit der Versorgung anfallende Ordnungs- und Reinigungsarbeiten. 

Der berufsbezogene Lernbereich schließt sowohl den fachtheoretischen als auch den fachpraktischen Unterricht ein. Ausgewählte Inhalte des Berufsbezogenen Lernbereiches sind: 

  • Erziehungslehre (Pädagogik/Psychologie)
  • Gesundheitslehre/-erziehung
  • Wirtschaftslehre mit Fachrechnen
  • Informatik
  • Praxis- und Methodenlehre Sozialpädagogik
  • Praxis- und Methodenlehre Hauswirtschaft
  • Säuglingspflege und Kinderkrankenpflege
  • Nahrungszubereitung
  • Haus- und Textilpflege
  • Kunst- und Werkerziehung
  • Musik und Musikerziehung
  • Bewegungserziehung.

Während Ihrer Ausbildung an der Berufsfachschule  - Kinderpflege – absolvieren Sie zusätzlich eine fachpraktische Ausbildung, die von Lehrkräften der Berufsfachschule betreut wird. Die Dauer der fachpraktischen Ausbildung beträgt 12 Wochen (480 Stunden). Die fachpraktische Ausbildung findet in Praktikumseinrichtungen, deren Eignung hierfür von der Schule festgestellt worden ist. Praktikumseinrichtungen können z. B. Säuglingsheime, Kinderkrankenhäuser oder sozialpädagogische Einrichtungen des Elementarbereiches sein. . 

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf der Grundlage der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - ein- und zweijährige Bildungsgänge (ThürSOBFS 2 m. b. A.) abgeschlossen. Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

 

 

Praktikum

Die Praktika werden in einer Kindereinrichtung, einem Säuglings- oder Kinderkrankenhaus oder in einer sozialpädagogischen Kindereinrichtung absolviert.

Besonderheiten 

Doppelqualifikation = Erlangen des Realschulabschlusses möglich!
Erfolgreicher Abschluss der Kinderpflegerausbildung ermöglich nun die weiterführende Ausbildung zum/r "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" an unserer Fachschule für Sozialpädagogik. 

Bewerbungsverfahren

Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild und Zeugniskopien.

Kursnummer: Ki 12/14

Leistungsart

Ausbildung

Abschluss

Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

Abschluss von

  • Ministerien

Berufliche Perspektiven

Nach abgeschlossener Berufsausbildung können Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen in Kindergärten, -krippen, -horten, -heimen sowie in Kinderkliniken und Privathaushalten tätig sein.

Weiterführende Qualifikationen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ oder “Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ zu führen.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Berufsfachschule Kinderpflege wird Ihnen der Realschulabschluss zuerkannt,  wenn Sie die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen haben und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachweisen können. Sie erhalten dann im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Der Abschluss in einem Sozialberuf beinhaltet sowohl die Chance als auch die Verpflichtung für vielfältige fachbezogene und weiterführende Qualifizierungen sowie Fort- und Weiterbildungen. Folgende Angebote können Sie nutzen:

Der Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ / „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ ermöglicht Ihnen unter Beachtung der Zugangsvoraussetzungen, die Aufnahme für eine weiterführende berufliche Qualifikation an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Sie können sich zum /zur „Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“ weiterqualifizieren. Wir beraten Sie gern.   

Zielgruppe

  • Mädchen / Frauen
  • Ausbildungsuchende
  • Jungen / Männer
  • Hauptschüler/innen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung

Vorausgesetzt wird mind. Hauptschulabschluss.

Finanzierung durch

  • Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Privatkunde
  • staatliche Finanzierungsmittel

Investieren Sie in Ihre Zukunft! Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf gehört zu den sichersten Bildungsanlagen der Zukunft.

Neben der Ausstellung eines Schülerausweises zur Nutzung von Vergünstigungen steht Ihnen, auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BAföG), für die gesamte Dauer der Ausbildung die Möglichkeit der Ausbildungsförderung in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Schüler-BAföG’s zur Verfügung.

Ihre Ausbildung absolvieren Sie an einer Berufsfachschule in privater Trägerschaft, dessen Ziel es ist, unter Vorhaltung optimaler Ausbildungsbedingungen, Ihren Lernerfolg zu sichern. Hierfür ist die Zahlung von Gebühren für jedes Ausbildungsjahr unerlässlich. Die Ausbildungsgebühren sind steuerrechtlich als Sonderausgaben absetzbar.